Leitbild als Qualitätsmassstab

Leitbild als Qualitätsmassstab

Ein Stadtplan ist ja gut und recht, aber wer darf bestimmen, wie die Stadt auszusehen hat?

(…vorher) Ein Stadtplan ist eine vielschichtige Angelegenheit. Die Form ist bei Weitem nicht das einzige und vielleicht auch nicht das Schwierigste. Der Verkehr, die Öffentlichen Institutionen, die Versorgung mit Läden und Freizeitangeboten, die Energiezufuhr, die Ökologie, die Regenwasserhaltung, das Mikroklima, die Feuerwehrzufahrt und, und, und – alles dies und noch vielmehr muss in einem solchen Plan bedacht werden. Die Form der Stadt mit ihren Anforderungen an den Aussenraum, die Grösse der Baukörper, ihrer Typologie, Wohnungsausrichtung und Fassadenerscheinung ist also nicht, dass einzige, was es zu gestalten gilt.

Der Stadtplan ist demnach eine Teamarbeit zwischen einer Vielzahl von Experten und interessierte Laien. Hinzu kommen die Anliegen der politischen Akteure und zu guter Letzt muss das Volk einen solchen Plan legitimieren. Viel Arbeit mit viel Potenzial für ein Scheitern. Anwohner können sich gegen den Schattenwurf auflehnen, Umweltverbände gegen das Zubetonieren, Wirtschaftsfreundliche gegen die Mehrwertabgabe, Denkmalschützer gegen die Umgestaltung. Für all diese Anliegen muss der Stadtplan eine Antwort bereithalten.

Umso wichtiger ist der Entstehungsprozess des Stadtplanes. Nur durch einen ausgewogenen und qualitativ hochstehenden Ablauf kann die Voraussetzung für die Annahme des Plans in einer Volksabstimmung geschaffen werden. Zunächst braucht es eine Ausgedehnte Grundlagenforschung, um alle Rahmenbedingungen zu kennen. Dann ist eine breite Ideensammlung notwendig. Und schliesslich muss ein umfassender Beurteilungskatalog erstellt werden, welcher alle Interessen an der Stadt abbildet. Zum Schluss kann dann Quartier für Quartier über einen solchen Plan oder über mehrere Varianten abgestimmt werden.

Wenn wir also fragen wer über die Form der Stadt bestimmen kann, dann ist die Antwort darauf grundsätzlich der politische Souverän. Genau so bedeutend wie der schlussendliche Entscheid an der Urne ist jedoch auch die Auswahl der möglichen Varianten. In diesem vorgelagerten Prozess nehmen sinnvollerweise Experten, Volks- und Interessenvertreter Einsitz. Genau hier sollten auch die Architekten ihre Erfahrung einbringen können. Wer sich an den Planungsarbeiten beteiligt, der soll anschliessend auch ein Stimmrecht im Vorauswahlprozess erhalten. Anstelle eines kleinen Fachgremiums könnte die grosse Masse aller Architekten die Qualität der Vorschläge beurteilen. Es fände sozusagen ein demokratischer Prozess unter Fachpersonen statt. (Weiter bei…)