Parzellen
Wie im Text Qualität dargestellt, ist die Art der Parzellenaufteilung ein wichtiger Bestandteil der mittelalterlichen Stadtstruktur und Stadtform. Heute kommt die Altstadt genau in dieser Hinsicht in Bedrängnis.
(… vorher) Wie baut man ein Multiplexkino oder ein Einkaufszentrum in eine kleinteilige und denkmalpflegerisch geschützte Altstadt ein? Die Antwort von Investoren lautet: „Nur mit grossen Schwierigkeiten“. Die Antwort von Denkmalschützern: „Am besten gar nicht“. Mit diesen Aussagen sind wir mitten in der Auseinandersetzung, wie sich die Altstadt weiterentwickeln soll. Zum einen soll sie lebendig bleiben und sich an die Anforderungen der Zeit anpassen können. Zum anderen soll sie in ihren Hauptwesenszügen nicht zerstört werden. Wie wir gezeigt haben, ist die Parzellierung ein solcher Hauptwesenszug. Gleichzeitig steigt der Platzbedarf von vielen Nutzungen immer stärker an. Die Kernstadt hat also die Wahl zwischen ihrer Zerstörung oder dem Risiko ihre Funktionalität einzubüssen. Denn ausserhalb der Altstadt gibt es wesentlich weniger Einschränkungen um grosse Nutzungen unterzubringen. Damit besteht die Gefahr, dass Funktionen aus der mittelalterlichen Kernstadt abwandern.
Die Problematik kann auf die Veränderung der Eigentumsverhältnisse zurückgeführt werden. Die engen, kleinteiligen Strukturen sind auf Grund von kleinteiligen Eigentumsverhältnissen entstanden und lösen sich mit der Zusammenlegung von Grundstücken wieder auf. Heute werden nicht nur Freizeitnutzungen und Büros vergrössert, auch Wohnbauten werden kaum noch kleinteilig erstellt, wo immer es die Parzellengrösse zulässt. Die Effizienz in der Erstellung und Finanzierung sprechen für dieses Vorgehen. Diese Tendenz ist nicht nur in den Kernstädten zu beobachten, sondern in weit grösserem Rahmen in der offenen Bauweise der neuzeitlichen Stadt.
Mit der Zusammenlegung von Parzellen geht über kurz oder lang auch eine Veränderung der äusseren Erscheinung einher. Zunächst verändert sich die Struktur während das Bild erhalten bleibt. Langfristig muss aber davon ausgegangen werden, dass sich das Äussere der inneren Ordnung angleicht. Neubauten werden nach Möglichkeit über das gesamte Grundstück erstellt. Dass dabei eine zergliederte Formensprache gewählt wird, liegt nicht auf der Hand. Diesem Prozess steht nur die Denkmalpflege im Weg. Meist schafft sie es aber nur das Bild zu waren. Ein wirksamerer Schutz böte das Verbot der Grundstückszusammenlegung, denn die Struktur der Stadt ist auch der Kern ihrer Form. (Weiter bei…)