Veränderung

Veränderung

Detaillierte, eng gefasste Leitbilder sorgen mit ihrem übergeordneten Blick für städtebauliche Qualität, doch was ist, wenn unvorhergesehene Anforderung an die Stadt gestellt werden, die im Plan nicht vorgesehen sind?

(…vorher) Der technologische Wandel geht heute rasend von statten. Wer kann voraussehen welche Energiegewinnung und welche Verkehrsinfrastrukturen zukünftig genutzt oder welche Bildungs- und Gewerberäume in 30 Jahren benötigt werden? Sogar das Wohnen ist einem stetigen Wandel unterworfen, auch wenn hier weniger die Technologie als die Gesellschaft die Veränderung antreibt und daher nicht ein ganz so grosses Tempo der Umwälzung zu erwarten ist. Klar ist aber in allen diesen Bereichen, die Zukunft ist nicht vorhersehbar.

Bei Gebäuden entgegnet man kommenden Anforderungswechseln mit einer hohen Nutzungs- oder Anpassungsflexibilität. Beispielsweise begünstigt die Trennung von Haustechnik, Innenausbau und Rohbau eine einfache Sanierung oder Anpassung. Aber auch Spielräume, die vom grosszügigen Zuschnitte der Geschosshöhen und Raumdimensionen herrühren, können helfen veränderte Nutzungen unterzubringen.

Diese Flexibilität schliesst der Stadtplan mit seiner präzis vorgegebenen Form aus. Denn dort wo Spielräume eingeplant werden, da geht die Klarheit verloren. Dem Stadtplan bleibt damit nur die Flucht nach vorne: eine möglichst detaillierte, vielschichtige Planung. Allerdings wird auch die ausgeklügeltste Arbeit, unter Einbezug aller Fachexperten, keine Stadtform erzeugen, die alle Anforderungen der künftigen Dekaden abdeckt. Revisionen des Stadtplans sind, wie heute jene der Bau- und Zonenordnung, unumgänglich.

Was aber ist, wenn durch den Stadtplan spezifische Nutzungen auf einem Einzelgrundstück verhindert werden, welche tatsächlich sinnvoll oder für die Stadt sogar notwendig sind – zum Beispiel eine zusätzliche Schule?

In einem solchen Fall kommt, wie heute auch schon, ein Gestaltungsplanverfahren zum Zug. Für das Grundstück wird dann eine eigene Bauregulierung verfasst, um das gewünscht Projekt realisieren zu können. Dieser Gestaltungsplan wird von der Stadt dann genehmigt, wenn es für die Abweichung von der vorgesehenen Stadtform einen triftigen Grund gibt und die Qualität der Stadtform auf gleichem Niveau erhalten werden kann. Im Unterschied zu heutigen Verfahren kann ein solcher Gestaltungsplanvorschlag jedoch an einer konkreten Stadtform gemessen werden. Es kann beurteilt werden, welche vorgeschlagene Variante sich am besten in den bisherigen Plan einfügt. Der Stadtplan funktioniert in diesem Falle wie ein übergeordneter Gestaltungsplan, von dessen Regulierungen der Gestaltungsplan des jeweiligen Grundstücks eine gut begründete Ausnahme bildet. (Weiter bei…)