Einschränkung von Freiheit

Einschränkung von Freiheit

Freiheit ist ein hohes Gut. Die Form der Stadt durch einen präzisen Plan zu definieren, schränkt diese Freiheit erhebliche ein. Gegenwehr ist vorprogrammiert.

(…vorher) Der Stadtplan, auch wenn er durch einen demokratischen Prozess legitimiert ist, führt zu einer Vielzahl von Begrenzungen. Kann man einem Grundeigentümer, der sein Land für teures Geld gekauft hat, vorgeben, welche Abmessung sein Haus haben soll? Was ist, wenn die gewünschte Nutzung im vorbestimmten Volumen gar keinen Platz findet? Verhindert die Stadt damit nicht ihre eigene wirtschaftliche Entwicklung? Was ist mit kreativen und unkonventionellen Lösungen, werden diese nicht im Keim erstickt?

Diese Kritikpunkte sind für jeden Stadtplan mit nachhaltigem Wirkungsanspruch ein Problem. Lösen lässt sich dieser Konflikt nicht grundlegend. Entweder es gibt einen gültigen Plan, oder es gibt ihn nicht. Entweder entsteht eine übergeordnete Gesamtform oder den Einzelinteressen wird der Vorzug eingeräumt. Wenn sich die Gesellschaft aus übergeordneten Überlegungen für einen Städtebauplan entscheidet, gibt nur zwei Mittel, wie dieser umgesetzt werden kann: Zwang und Anreiz.

Zwangsmassnahmen sind keine sehr sympathisches Mittel zur Erreichung von Zielen. Sie können zu Abwehrreaktionen und damit zu viel Reibungsverlusten führen. Positiver für den Prozess sind Anreize. Allerdings kosten solche Lockprogramme. Die Umsetzung des Städtebauplans wird also durch den Missmut der Bauwilligen oder die fehlende Anreizfinanzierung in Frage gestellt.

Glücklicherweise verfügt die Stadt mit ihrer Hoheit über die Ausnützung über ein grosses Potenzial an Wert, den sie sozusagen aus dem Nichts schöpfen kann. Mit dem Mittel der Arealüberbauung wird auch heute schon über die Grenzen der Zonenregulierung Ausnützung erzeugt.

Wenn also der Stadtplan dem Grundstücksbesitzer eine wesentlich höhere Ausnützung ermöglicht, welche er nach der Bau- und Zonenordnung nicht konsumieren kann, lässt sich die Attraktivität des Plans erheblich steigern. Ist der Zuwachs an Ausnützung nur genügend gross, lässt sich wohl die ganz grosse Mehrheit an Konflikten aus dem Weg räumen. Für unverbesserliche und Eigenwillige besteht dennoch der Ausweg, nach der normalen Regulierung zu bauen.

Der Städtebauplan könnte dabei als ein Quartiersübergreiffender Gestaltungsplan formuliert werden, welcher parallel zur Bau- und Zonenordnung funktioniert. Nur wer sich gänzlich an die Gestaltungsplanregeln hält, kann von der Mehrausnützung profitieren. Wer zudem noch bereit ist, nach definierten Kriterien eine erhöhte Architekturqualität nachzuweisen, bekommt einen Teil der Mehrwertabgabe zurückerstattet.

Mit einem solchen Vorgehen kann ein konsistentes Stadtbild entstehen, dass nicht nur auf ein paar grossen, sondern auf der grossen Mehrheit der Grundstücke städtebauliche und architektonische Qualität aufweist. (Weiter bei…)