Orthografie statt Literatur

Orthografie statt Literatur

Die Kommune liefert den rechtlichen Massstab für die Bebauung ihrer Flächen. Die Eigentümer folgen in diesem Rahmen ihren Einzelinteressen. Kann aber ein schlüssiger Text entstehen, wenn der Schriftsteller nur auf die richtige Schreibweise jedes einzelnen Satzes achtet?

(… vorher) Die Stadt plant in die Zukunft. In Zürich heisst das Werkzeug dazu „Räumliche Entwicklungsstrategie des Stadtrats für die Stadt Zürich“, kurz RES. Das 121-seitige Dokument beschreibt die bauliche Zukunft der Gemeinde. Neben vielen funktionalen Gesichtspunkten (Verkehr, Wirtschaft, usw.) ist auch die städtebauliche Typologie ein Thema. In der Stadt soll eine „gebietsspezifische Wohnentwicklung stattfinden, die auf die lokal vorhandenen Erschliessungs- und Lagequalitäten, die Frei- und Grünraumstrukturen und die bestehende Bausubstanz Rücksicht nimmt“ (1). Die Bausubstanz wird dabei in verschiedene Typologien unterteilt: Zum kompakten Stadtkörper gehört die Kernstadt, der Blockrand, die Industrie-Transformationsgebiete und die urbanen Wohnquartiere. Zum durchgrünten Stadtkörper zählen die offene Baustruktur (Zeilen-Geschosswohnungsbau), die Reihen-Einfamilienhäuser und Reihen-Doppel-Einfamilienhäuser, sowie die Villen- und Einfamilienhaus-Quartiere (2). Zudem wird aufgezeigt, welche Gebiete bewahrt, weiterentwickelt oder erneuert werden sollen. Der flächengrösste Teil der Stadtfläche ist von der offenen Baustruktur besetzt. Diese Bebauungsform soll fast durchgehend weiterentwickelt werden. Aber was heisst Weiterentwicklung?

Dieser Frage geht die Stadt in Vertiefungsarbeiten nach. Sie entwickelt Leitbilder für einzelne Gebiete. Das Leitbild für Schwamendingen analysiert beispielsweise den Bestand auf verschiedenen Ebenen, auch auf der Ebene der Typologien. Allerdings geht dieser Beschrieb nicht sehr tief. Unter dem Titel „die 14 charakteristischen Teilgebiete Schwamendingens“ werden die Eigenheiten des Gebiets nur kurz angetippt. Mit einer einzelnen Aussage, wie jener über das Quartier Walliesellenstrasse: „Markante Prägung durch parallele Zeilenbauweise“ (3), kann das Wesen einer städtebaulichen Typologie aber kaum zur Gänze gefasst werden. Dies wiegt daher schwer, weil das Leitbild den Beschrieb dieser Charakteristik als Basis für Neubauten nimmt: „Bei baulichen Veränderungen dient die Charakteristik eines Teilgebiets der Klärung von Fragen zu Bebauungsdichte, Freiraum, Erschliessung und Denkmalschutz.“ (4). Wer nach präzisen Interpretationen und Handlungsanweisungen sucht, wird enttäuscht. Das Leitbild ist äusserst allgemein gefasst: „Das ausgewogene Wechselspiel zwischen den markanten Zeilenbauten und den grosszügigen Zwischenräumen schafft spannungsvolle Sichtbezüge und vermittelt den Eindruck vom «Wohnen im Grünen». Diese konzeptionelle Einheit von Gebäuden und Aussenraum gibt dem Quartier sein unverwechselbares Gesicht und soll auch bei Neubauprojekten für eine hohe Wohnqualität sorgen.“ und weiter: „Der hohe Stellenwert des Freiraumes lässt nur eine bestimmte bauliche Dichte zu. Um die Qualität des Wohnumfeldes zu sichern, sind neue Bauvolumen sorgfältig zu prüfen. Die bestehenden Siedlungen mit ihren spezifischen baulichen und strukturellen Merkmalen dienen dabei als Massstab.“ (5)

Diese Aussagen können hinsichtlich der Planung von Neubauten ganz verschieden interpretiert werden. Wie genau sind die Sichtbezüge geartet? Was trägt die Gebäudestellung dazu bei? Wie genau ist die Beziehung von Gebäude und Grünraum geartet? Wie sind die Bauten mit dem Aussenbereich verzahnt? Wo genau liegt die verträgliche Obergrenze der baulichen Dichte? Auf alle diese Fragen wird es so viele Antworten wie Planer geben. Wie sich zeigt, liefert das Leitbild keine Massstäbe nach der eine „sorgfältige Prüfung“ möglich wäre. Klar ist nur, dass die strukturellen Merkmale der bestehenden Siedlung für eine wesentlich dichtere Bebauung kaum befriedigende Verhaltensregeln bieten können.

Die räumliche Entwicklungsstrategie des Stadtrats für die Stadt Zürich zeigt die Herausforderung auf, die mit dem wachsenden Druck zur städtischen Verdichtung entsteht. Sie spricht die Problematik des Qualitätserhaltes an, ohne jedoch konkrete detaillierte Lösungen vorzulegen. Letzten Endes haben die Arbeiten rund um die RES die Änderung der Richtplanung und der BZO im Sinn. Eine Typologische Entwicklung der Stadt ist nicht beabsichtigt und mit den gängigen Regelwerken auch nicht umzusetzten. Die Lenkung des städtischen Ausdruckes ist mit den Bestimmungen zu Grenzabständen und Gebäudehöhen nicht zu gewährleisten. Dazu braucht es eine tatsächliche Projektierung des Quartiercharakters. Für den Ausdruck eines Stadtgebietes reicht die Grammatik der Bauregeln eben nicht aus. Die Geschichte braucht auch einen strukturierten Inhalt, damit sie es wert ist, erzählt zu werden. (Weiter bei…)

(1) RES, Seite 43
(2) RES, Plan: „Siedlungsstrukturen gebietsspezifisch stärken“
(3) Seite 1, Einlageblatt, Leitbild Schwamendingen
(4) Leitbild Schwamendingen, 2. Auflage, April 2005
(5) Leitbild Schwamendingen, 2. Auflage, April 2005