Nicht Privat
Das Gegensatzpaar Öffentlich / Privat entstammt der Politikwissenschaft. Der Architekt hat es für seine Disziplin zweckentfremdet. Was er eigentlich damit ausdrücken will, bleibt unklar.
(…vorher) Wenn man sich mit dem Begriff des privaten Raumes im Zusammenhang mit der Architektur beschäftigt, wird man mit einer Vielzahl an möglichen Erklärungen konfrontiert. Das Private kann auf der physischen, politischen, rechtlichen, regulativen, sozialen und psychologischen Ebene besprochen werden:
In der physischen Auslegung geht es um die Bildung von abgeschlossenen Bereichen mittels Zäunen und Wänden. Wobei diese einerseits den Zutritt, wie auch die Einsicht regulieren. Im politischen Verständnis bedeutet das Private, im Gegensatz zum Öffentlichen, jenen Austausch von Positionen, die das politische Gemeinwesen nicht betreffen. In der rechtlichen Auslegung um Themen des Eigentums und des Anspruches auf Unversehrtheit des eigenen Heimes. Regulative Bestrebungen beschreiben die Normierung des Verhaltens in einem Raum. Dazu gehören beispielsweise Hausordnungen und Wegweisungsartikel. Die soziale Auslegung befasst sich mit der Definition von Gruppen und der Abgrenzung zu anderen Menschen. Bei der psychologischen Ebene dreht sich das Interesse um das persönliche Bedürfnis des Rückzuges. Und schliesslich geht es bei der visuellen Auslegung um die Verhinderung von Einblicken in einen begrenzten Bereich. All diese Aspekte schwingen bei der Verwendung des Begriffes mit, werden aber je nach Zusammenhang unterschiedlich gewichtet. In der Wortkombination „Privatwirtschaft“ stehen ganz andere Überlegungen im Vordergrund als im Wort „Privatsphäre“.
Auf unterschiedliche Weise haben alle diese Lesarten ihren gemeinsamen Nenner in der ursprünglichen Übersetzung des Privaten, als das „Abgesonderte“. Dies deckt sich auch mit dem architektonischen Verständnis, das ganz pauschal von einem Rückzugsort auszugehen scheint. Doch wie genau ist der Begriff im Rahmen der Architekturdebatte zu verstehen? Welche Aspekte sind wesentlich für die Disziplin? Unter welchen Vorzeichen wird Absonderung hier besprochen? Ist für den Rückzug zwingend ein Bauwerk mit festen Mauern notwendig?
Je nach Person und Situation, bedeutet Rückzug etwas ganz anderes. Zieht man sich von der lauten Aussenwelt zurück, reicht es die Wohnungstüre zu schliessen. Möchte man aber von seiner Familie in Ruhe gelassen werden, ist der Rückzug in der Wohnung nur noch durch das eigene Zimmer möglich. Das Private bezieht sich nach Wikipedia auf Einzelpersonen und kleine Gruppen, innerhalb derer ein Vertrauensverhältnis besteht. Wie sich am Beispiel der Familienwohnung zeigt, ist die Einstufung dieses Bereiches von Situation zu Situation unterschiedlich. Grundsätzlich herrscht in der Familie ein Vertrauensverhältnis, aber der Einzelne muss sich auch ab und zu von dieser Gruppe zurückziehen können. Die Frage nach dem Privaten ist schliesslich die Frage nach der Grenzziehung. Es gibt dabei keine konkreten Kriterien. Wie gross ist Beispielsweise eine Gruppe, zu welcher noch ein Vertrauensverhältnis bestehen kann? Ist es eine Familie mit drei Kindern oder mit zwölf Kindern? Ist es die Verwandtschaft à 5 Familien oder die Siedlungsbewohner à 20 Familien? Zählen die Freunde und Bekannten zum Privaten dazu? Rückzug ist letztendlich eine relative Sache. Die Bedürfnisse ändern sich ständig.
Die Definition des Privaten ist aber nicht nur im Hinblick auf die Grössenordnung schwer greifbar. Auch die Art des Rückzuges kann sich stark unterscheiden. So muss es nicht immer der geschlossene Raum sein, der die Abgeschiedenheit gewährleistet. Auch ein Café kann ein guter Ort sein um sich abzusondern. Obschon man sich in Mitten von Menschen aufhält, ist dort das ungestörte Zeitungslesen möglich. So lange keine Bekannten das gleiche vorhaben verschwindet man in der Anonymität der Masse. Man taucht im Stimmengewirr der Leute unter. Rückzug ist hier keine Flucht vor den Menschen an sich. Es ist keine Flucht in die Stille. Es ist eine Flucht vor persönlichen Kontakten. Gleiches gilt für das Schwimmbecken der Badeanstalt und die Liegewiese im Park. Praktisch jeder Ort kann Rückzug vor etwas oder Jemandem sein. Diese Deutung widerstrebt jedoch unserem Verständnis des Privaten. Schliesslich besitzt man einen Park nicht, kann den Zutritt nicht kontrollieren und auch keine Verhaltensregeln aufstellen.
Das Private ist, wie wir sehen, nicht einfach zu beschreiben. Dies hängt vor allem mit der Vielschichtigkeit des Begriffes zusammen. Wenn wir in der Architektur nach dem Privaten fragen, müssen wir daher eine eigene Definition für den Begriff finden. Es stellt sich die Frage, welche Aspekte aus der Deutungsvielfalt hervorgehoben werden sollen, damit wir in unserer Disziplin eine sinnvolle Aussage machen können. Oder noch eindeutiger: es stellt sich die Frage, welche Deutungen des Begriffes für das architektonische Denken notwendig sind.
Ist es die Raumbildung durch Grenzen? Ist es die Verkörperung des Politischen durch architektonische Symbolik? Ist es die Gestaltung der Innenräume zur Untermahlung der sozialen Funktion eines Raumes? Oder ist es gar die Bezeichnung von Eigentum? Es mag für alle Bereiche eine Berechtigung im Zusammenhang mit Architektur geben. Gleichermassen sind bedenkenlose Adaptionen nicht förderlich für einen fundierten Diskurs.
Es liegt nahe für die Architektur die physischen Abgrenzungen in den Mittelpunkt des Interesses zu stellen. Politische, rechtliche, regulative und soziale Aspekte liegen meist nicht im Einflussbereich des Architekten und sollten daher nur mit Vorbehalten unter architektonischen Vorzeichen besprochen werden. So kann mit Architektur weder ein politischer, noch ein unpolitischer Diskurs abgehalten werden. Auch Normierungen, ganz gleich ob auf rechtlicher, regulativer oder sozialer Ebene sind kaum von der Architektur steuerbar. Diese werden im allgemeinen unabhängig von der Architektur entwickelt. Gegebenenfalls hat sich die Architektur diesen Normen anzupassen oder sie laufen den räumlichen Absichten entgegen. Eine Beeinflussung von der Architektur auf die Normen ist gelinde gesagt unwahrscheinlich. Damit bleiben das Physische und das damit in Zusammenhang stehende Psychologische. Letzteres hat zwar seinen Ursprung gleichfalls nicht in der Architektur, aber es bezieht mindestens seine Sinnbilder aus diesem Bereich.
Wenn wir im Zusammenhang mit der Architektur das Wort „Privat“ verwenden, müsste es also vordringlich die physische Abgeschlossenheit bezeichnen. Dass dies unserem herkömmlichen Verständnis des komplexen, vielschichtigen jedoch unpräzisen Begriffes widerspricht, liegt auf der Hand. Der Gefahr von Missverständnissen ist nur mit dem Verzicht auf diesen Begriff entgegen zu wirken. Vorzugsweise sollten die Teilaspekte zur Bezeichnung eben dieser Funktionen herangezogen werden. Wörter wie Abgeschlossenheit, Rückzug und Intimität sind weniger durch andere Disziplinen vorbelastet und sagen präziser das, was wirklich zum Ausdruck gebracht werden soll. (Weiter bei …)